Schutzfristen

Archivgut, das vor weniger als 30 Jahren entstanden ist, ist grundsätzlich für die Nutzung gesperrt. Für Archivgut mit personenbezogenen Daten läuft die Schutzfrist bis 10 Jahre nach dem Tod des oder der Betroffenen.

Bei Unterlagen, die Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, gelten besondere Fristen. Teilweise greift das Archivgesetz des Landes, teilweise die Schutzfristenregelung des Bundesarchivgesetzes oder andere bundesrechtliche Regelungen. Auch bei der Recherche in verborgenen Beständen oder Verzeichnungen sind unter Umständen Schutzfristen zu beachten. Archivgut, das noch Schutzfristen unterliegt, ist in Arcinsys mit einem roten Schloss gekennzeichnet.

Im Einzelfall ist eine Verkürzung von Schutzfristen möglich. Sie erlaubt es, das geschützte Archivgut auch vor Ablauf der Fristen zu nutzen. Die Verkürzung müssen Sie beim zuständigen Archiv beantragen. Wird die Schutzfristenverkürzung genehmigt, können Sie das Archivgut – meist unter bestimmten Auflagen, wie z. B. der Verpflichtung zur Anonymisierung einzelner persönlicher Daten – einsehen.

Eine Zusammenfassung der folgenden Seiten und des Schutzfristverkürzungsantrags für Arcinsys Hessen sowie Arcinsys Niedersachsen mit Bremen können Sie hier herunterladen:
Arcinsys Hessen: Kurzanleitung Schutzfristverkürzungsantrag Hessen
Arcinsys Niedersachsen und Bremen: Kurzanleitung Schutzfristverkürzungsantrag Niedersachsen/Bremen

Bild: Listenansicht mit gesperrten Verzeichungen

Screenshot der Listenansicht in Arcinsys. 
								In der Listenansicht gibt es den Navigationsbaum.  In der Mobilversion befindet er sich oberhalb der Listenansicht. Der Navigationsbaum besteht aus hierarchisch gestaffelten Gliederungspunkten, die als Liste definiert sind. Die einzelnen Gliederungspunkte (Listenelemente) können ausgewählt werden.
 					Die Bezeichnung eines ausgewählten Gliederungspunkts bzw. die Signatur eines ausgewählten Bestandes oder einer ausgewählten Verzeichnung ist als h1-Überschrift definiert. 
								Im Kopfbereich befinden sich der Link 'Detailseite' und die Buttons 'Drucken' und 'Verlinken'.
								Die Listenansicht ist eine Tabelle mit folgenden Spalten: Typ, Signatur, Bezeichnung, Laufzeit, Information, Vorschaubild und Aktion. Es gibt eine Blätterfunktion.  
							
								In der Spalte 'Typ' wird der Typ des Datenobjekts angegeben. Für die einzelnen Objekte werden folgende Informationen ausgegeben:
								- Archiv (Hinweis für Sehende: Symbol Haus)
								- Gliederung (Tektonik) für die Gliederungspunkte in der Archivtektonik (Hinweis für Sehende: Symbol Dateiordner)
								- Gliederung (Klassifikation) für die Gliederungspunkte in Beständen (Hinweis für Sehende: Symbol Dateiordner)
								- Bestand-Serie (Hinweis für Sehende: Symbol Stapel von Boxen)
								- Stück-Serie (Hinweis für Sehende: Symbol Blätterstapel)
								- in Arcinsys Niedersachsen/Bremen und Arcinsys Schleswig Holstein: Verzeichnung (Hinweis für Sehende: Symbol beschriftetes Blatt)
								- in Arcinsys Hessen: Amtsbuch, Bild/Foto, Fallakte, Häftlingsakte, Karte/Plan, Patientenakte, Plakat, Prüfungsarbeit (allgemein), Sachakte, Steuerakte, Strafprozessakte, Urkunde, Zivilprozessakte (Hinweis für Sehende: Symbol beschriftetes Blatt) 
							In der Spalte 'Info' wird über die Eigenschaften des Objekts informiert, sofern diese für die Nutzung relevant sind. 
							
							Wenn Digitalisate vorhanden sind, wird bei Beständen die Information 'Digitalisat vorhanden' ausgegeben (Hinweis für Sehende: Symbol grüner Monitor).
							Bei Verzeichnungen wird in der Spalte 'Vorschaubild' eine verlinkte Digitalisatvorschau angezeigt. Sie ist mit einer Information nach folgendem Muster bezeichnet: 'Digitalisat von Archivsignatur, Bestandsignatur, Stück-Signatur'.
							Wenn eine Nutzungseinschränkung vorliegt, wird bei Beständen und Verzeichnungen die Information 'Nutzung eingeschränkt bis Jahreszahl' ausgegeben (Hinweis für Sehende: Symbol rotes Schloss).
							Wenn das Objekt verborgen ist, wird bei Bestand-Serien, Beständen, Stück-Serien und Verzeichnungen die Information 'Verborgen (nicht veröffentlicht)' ausgegeben (Hinweis für Sehende: Symbol rotes Auge).
							Hinweis: Verborgene Objekte werden nur dann angezeigt, wenn die dafür erforderliche Berechtigung vorliegt.
							In der Spalte 'Aktion' befindet sich immer der Link 'Detailseite anzeigen'. Wenn es untergeordnete Objekte gibt, wird dort auch der Link 'Inhalt anzeigen' angezeigt. 
									Bei Verzeichnungen wird angemeldeten Nutzern auch der Link 'Merken' oder der Hinweis 'Ist auf der Merkliste' eingeblendet. 
									Wenn sich die Verzeichnung bestellen lässt, wird angemeldeten Nutzern zusätzlich auch der Link 'In den Bestellkorb' bzw. ein entsprechender Hinweis über die Bestellung oder die Nicht-Bestellbarkeit angezeigt.