Zwei Wege zum Schutzfristverkürzungsantrag
Bei einer Bestellung von Archivalien in Arcinsys wird Ihnen im Bestellkorb unter „Information“ mittels Icon bzw. auf der Prüfseite durch eine Einblendung angezeigt, ob für die Einsichtnahme in das Archivale eine besondere Berechtigung nötig ist. Sie können die Bestellung trotzdem fortführen. Auf der Prüfseite des Bestellkorbs wird dann ein Hinweis eingeblendet, dass noch Berechtigungen benötigt werden (Bild 1). Auch auf der Seite „Meine Bestellungen“ wird eine Meldung eingeblendet, wenn für bestellte Archivalien besondere Berechtigungen erforderlich sind. In der Tabelle sehen Sie unter „Berechtigung“, für welche Archivalien noch keine Berechtigung vorliegt (Bild 2).
Wenn Sie diese Archivalien einsehen möchten, informieren Sie bitte das zuständige Archiv. Auch wenn Sie in (verborgenen) Verzeichnungen oder Beständen recherchieren oder Archivalien einsehen möchten, die noch nicht in Arcinsys verzeichnet sind und Schutzfristen unterliegen, müssen Sie zuerst das zuständige Archiv kontaktieren. Die Adresse finden Sie in Arcinsys auf der Detailseite des jeweiligen Archivs. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme per E-Mail.
Das Archiv wird Ihnen mitteilen, auf welche Weise der Schutzfristverkürzungsantrag gestellt werden muss. Wenn das Archiv die Funktion „Schutzfristverkürzung“ nutzt, wird der ganze Vorgang in Arcinsys durchgeführt.