Zwei Wege zum Schutzfristverkürzungsantrag
Bei einer Bestellung von Archivalien in Arcinsys wird Ihnen im Bestellkorb unter „Rechtliche Voraussetzung“ angezeigt, ob für die Einsichtnahme eine "besondere Berechtigung" nötig ist . Sie können die Bestellung trotzdem fortführen. Auch auf der Seite „Meine Bestellungen“ im Menüpunkt "Nutzen" wird eine Meldung eingeblendet, wenn für bestellte Archivalien besondere Berechtigungen erforderlich sind. In der Tabelle wird in der Spalte „Berechtigung“ angezeigt, für welche Archivalien noch keine Berechtigung vorliegt.
Wenn Sie diese Archivalien einsehen möchten, informieren Sie bitte das zuständige Archiv. Auch wenn Sie in (verborgenen) Verzeichnungen oder Beständen recherchieren oder Archivalien einsehen möchten, die noch nicht in Arcinsys verzeichnet sind und Schutzfristen unterliegen, müssen Sie zuerst das zuständige Archiv kontaktieren. Die Adresse finden Sie in Arcinsys auf der Detailseite des jeweiligen Archivs. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme per E-Mail.
Das Archiv wird Ihnen mitteilen, auf welche Weise der Schutzfristverkürzungsantrag gestellt werden muss. Wenn das Archiv die Funktion „Schutzfristverkürzung“ nutzt, wird der ganze Vorgang in Arcinsys durchgeführt.
Bild 1: Information über erforderliche Berechtigungen im Bestellkorb

Bild 2: Information über erforderliche Berechtigungen auf der Seite "Meine Bestellungen"
