Bescheid zum Schutzfristverkürzungsantrag
Nachdem Sie den Schutzfristverkürzungsantrag an das Archiv übermittelt haben, wird er vom Archiv geprüft. Dies kann, abhängig vom Sachverhalt und der Anzahl der betroffenen Archivalien, bis zu mehreren Wochen dauern.
Sobald das Archiv den Antrag beschieden hat, werden Sie per E-Mail von Arcinsys informiert. Sie können nun den Bescheid unter „Beantragen – Meine Schutzfristanträge“ aufrufen. Er wird in derselben Tabellenzeile wie der zugehörige Schutzfristverkürzungsantrag aufgelistet. Das Symbol in der Spalte „Bescheid“ informiert über Genehmigung oder Nichtgenehmigung des Antrags. Klicken Sie in der Spalte "Aktion" auf „Bescheid anzeigen“, um den Bescheid zu öffnen.
Bild 1: Schutzfristverkürzungsantrag mit Bescheid

Bild 2: Bescheid zum Schutzfristverkürzungsantrag"
![Arcinsys: Bescheid zum Schutzfristverkürzungsantrag Screenshot eines Bescheids zum Schutzfristverkürzungsantrag in Arcinsys (Anwendung nicht barrierefrei).
Die Seite ist mit der h1-Überschrift 'Bescheid zum Schutzfristverkürzungsantrag Nr. [Zahl]' bezeichnet. Im Kopfbereich gibt es den Button 'Drucken'.
In einer Tabelle sind die wichtigsten Angaben zum Antrag zusammengefasst.
Es gibt folgende Zeilen: Archiv, Antrag Nr.:, Schutzfristverkürzungsantrag vom.
Der Bescheidtext ist mit der h2-Überschrift 'Bescheid' bezeichnet. Ferner gibt es die Rubriken 'Bescheid Ergänzung' und 'Genehmigungsstatus' sowie einen Zeitstempel.](/images/tutorial/kapitel7/bescheid_3x4.png)