Datenschutz und Archivrecht

Zu den Pflichtfeldern im Nutzungsantrag und im Nutzungsformular zählen die Kenntnisnahme von Rechtsvorschriften zum Datenschutz und Archivrecht. Die detaillierten Bestimmungen werden Ihnen über die Links zugänglich gemacht.

Bestätigen Sie die Kenntnisnahme, indem Sie die entsprechenden Kästchen (Checkboxen) anhaken

Bild: Kenntnisnahme der Rechtsvorschriften im Nutzungsantrag

Screenshot der Seite 'Nutzungsantrag stellen' in Arcinsys (Anwendung nicht barrierefrei). 
								Die Seite wird über den Menüpunkt 'Beantragen' und den Link 'Neuen Antrag / neues Formular ausfüllen' aufgerufen. Sie hat die h1-Überschrift 'Nutzungsantrag stellen'.
							Im Kopfbereich gibt folgende Links: Nach oben, Häufig gestellte Fragen.
							Der Nutzungsantrag beinhaltet verschiedene Eingabefelder und Markierungskästchen in verschiedenen Abschnitten. 
								Im Abschnitt 'Erklärungen' stehen Hinweise zum Datenschutz und zum Archivrecht. Ihre Kenntnisnahme muss mit der Markierung von Markierungskästchen bestätigt werden.
								Die Markierungskästchen sind folgendermaßen bezeichnet: Datenschutz, Archivrecht.