Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand 18. September 2024)

Das Hessische Landesarchiv, das Niedersächsische Landesarchiv und das Staatsarchiv Bremen sowie das Landesarchiv Schleswig-Holstein sind bemüht, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates und der dazugehörige Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission, das Bremische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BremBGG), das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG), die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig Holstein (LBGG) in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Internetseiten:

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite arcinsys.de ist barrierefrei umgesetzt. Am 06. Juli 2022 wurden sechs ausgewählte Einzelseiten nach dem Verfahren BITV/EN 301 549-Test geprüft (s.a. www.bitvtest.de/bitv_test.html). Die konkrete Auswahl der zu prüfenden Seiten erfolgte selbstständig durch die Prüfstelle; geprüft wurden die Seiten Startseite, Archivrecht, Archive Niedersachsen, Tutorial, Tutorial Lektion 1 und Barrierefreiheit. In den Test wurden die Anforderungen der WCAG 2.1 mit einbezogen.
Die Prüfung hat ergeben, dass die geprüften Seiten BITV-konform sind.

Das Ergebnis der Prüfung gilt nur für die geprüften Seiten, nicht für arcinsys.hessen.de (Arcinsys Hessen), www.arcinsys.niedersachsen.de (Arcinsys Niedersachsen und Bremen), arcinsys.schleswig-holstein.de (Arcinsys Schleswig-Holstein) oder weitere Seiten unter www.arcinsys.de.

Die bislang noch nicht geprüften Webseiten der Anwendung Arcinsys Hessen sind in einem zweiten Schritt in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 überarbeitet und am 19. August 2024 bereitgestellt worden. Eine Prüfung der überarbeiteten Seiten nach dem Verfahren BITV/EN 301 549-Test ist für 2025 vorgesehen.

Die Internetseiten www.arcinsys.niedersachsen.de (Arcinsys Niedersachsen und Bremen) und arcinsys.schleswig-holstein.de (Arcinsys Schleswig-Holstein) sind derzeit nicht mit den Vorschriften für barrierefreie Webseiten vereinbar (Bremen: § 13 BremBGG, Niedersachsen: § 9 a NBGG, Schleswig-Holstein: § 12 u. § 12 b LBGG).

2. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den unter Ziffer 1 dieser Erklärung genannten Vorschriften:

  • Für die noch nicht barrierefreien Internetseiten von www.arcinsys.niedersachsen.de (Arcinsys Niedersachsen und Bremen) und arcinsys.schleswig-holstein.de (Arcinsys Schleswig-Holstein) wird die Barrierefreiheit durch einen Relaunch bis November 2024 gewährleistet.
  • Dokumente, die am oder nach dem 23. September 2018 erschienen sind. Diese Dokumente werden schrittweise barrierefrei gemacht.
  • Bilder und Fotos sind nur teilweise barrierefrei. Wir bemühen uns schrittweise sämtliche Bilder und Fotos barrierefrei zu machen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Vorschriften für barrierefreie Webseiten sukzessive und kontinuierlich um.

Sollten Sie ein Formular oder eine Datei benötigen, das bzw. die nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie bitte das jeweilige Landesarchiv. Die Kontaktdaten sind unter "4. Rückmeldung und Kontaktangaben" dieser Erklärung aufgeführt. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie das Formular oder die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Anschrift wir Ihnen die Dokumente senden dürfen.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Rechtsvorschriften:

  • Alle Dokumente, die vor dem 23. September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind. Bei ihnen ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie Dokumente vorgesehen.
  • Reproduktionen von Archivgut, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen die Erhaltung des betreffenden Stücks oder die Authentizität der Reproduktion verhindert.
  • Reproduktionen von Archivgut, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen nicht automatisiert und kosteneffizient erfolgen kann.

Wir bemühen uns, die Inhalte in „Leichter Sprache“ und „Deutscher Gebärdensprache“ sobald wie möglich auf der Startseite unserer Internetseiten zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie eine bestimmte Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie bitte das jeweilige Landesarchiv. Die Kontaktdaten sind unter "4. Rückmeldung und Kontaktangaben" dieser Erklärung aufgeführt. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Anschrift wir sie Ihnen senden dürfen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt und am 18. September 2024 überarbeitet. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018. Die Erklärung wurde zuletzt am 18. September 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseiten aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden.
Sie erreichen uns wie folgt:

Arcinsys Hessen
Hessisches Landesarchiv
Ref. 12 Digitale Dienste - Arcinsys
Mosbacher Str. 55
65187 Wiesbaden
E-Mail: wiesbaden@hla.hessen.de

Arcinsys Niedersachsen und Bremen
Niedersächsisches Landesarchiv
Am Archiv 1
30139 Hannover
E-Mail: poststelle@nla.niedersachsen.de

Arcinsys Schleswig-Holstein
Landesarchiv Schleswig-Holstein
Prinzenpalais
24837 Schleswig
E-Mail: landesarchiv@la.landsh.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den Anforderungen genügt, welche in den unter Ziffer 1 genannten Vorschriften beschrieben sind, können Sie sich an die betreibenden Landesarchive wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das jeweilige Landesarchiv nicht oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie IT des jeweiligen Bundeslandes wenden (vgl. Bremen: § 15 u. § 16 BremBGG; Hessen: § 14 HessBGG sowie § 5 u. § 6 HVBIT; Niedersachsen: § 9 d NBGG; Schleswig-Holstein: § 12 e LBGG).

Diese können Sie wie folgt erreichen:

Bremen
Freie Hansestadt Bremen
Der Landesbehindertenbeauftragte
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28195 Bremen
Telefon: +49 421 361 - 18187
E-Mail: ulrike.peter@lbb.bremen.de
Webseite: www.bremen.de/barrierefrei/zentralstelle-fuer-barrierefreie-informationstechnik

Hessen
Regierungspräsidium Gießen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de
Webseite: rp-giessen.hessen.de/über-uns/beauftragte-für-barrierefreie-it

Niedersachsen
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: +49 511 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Webseite: www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle

Schleswig-Holstein
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen im Internet Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: +49 431 988 - 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Webseite: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren